AGBs
der Firma Workout Nürnberg und Pilates Akademie Nürnberg
Gültig ab 01. Januar 2020
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Tätigkeitsbereiche und Dienstleistungen der Workout Nürnberg / Pilates Akademie Nürnberg (nachfolgend „Betreiber“). Mit Anmeldung über eversports wird eine Vereinbarung zwischen dem Kunden mit diesen nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen, diese AGBs bilden somit die Grundlage der Vertragsbeziehung und diese wird vom Kunden anerkannt. Dies giblt auch wenn der Betreiber die Anmeldung für den Kunden vornimmt und eine Bestätigungsmail der Anmeldung im System über das Eversportssystem an den Kunden versendet wird.
§ 2 Vertragsgegenstand
Durch den Abschluss der Vereinbarung ist der Kunde zur Anmeldung zu den vom Betreiber angebotenen Kursen, Trainings und anderen Dienstleistungen (nachfolgend „Angebote“) des Betreibers berechtigt. Für die Teilnahme an den Angeboten des Betreibers ist stets eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Durch den Abschluss der Vereinbarung werden keine Gebühren fällig.
§ 3 Kursanmeldung
Die Teilnahme an Angeboten des Betreibers setzt eine verbindliche Anmeldung voraus. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich durch die Eintragung in die jeweilige Anmeldeliste des jeweiligen Kurses/Ausbildung. Die Anmeldung ist wirksam, wenn sie seitens des Betreibers vor Beginn des Angebots bestätigt wurde.
§ 4 Bedingungen für die Kursteilnahme, Kursablauf und andere Trainingseinheiten
- 4.1 Jede volljährige Person deren verbindliche Anmeldung vom Betreiber bestätigt wurde und die die Gebühr für das jeweilige Angebot entrichtet hat (§ 6 Ziffer 6.2) ist zur Teilnahme an dem jeweiligen Angebot berechtigt.
- 4.2 Die Dauer einer Kurseinheit beträgt 55 Minuten.
- 4.3 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Erkrankungen, Verletzungen, körperliche Einschränkungen und Schwangerschaften gegenüber dem Betreiber vor Beginn des Kurses anzugeben.
- 4.4 Der Teilnehmer hat für adäquate Sportkleidung Sorge zu tragen, insbesondere darf die Sportkleidung keine Nieten oder Reißverschlüsse haben.
- 4.5 Jeglicher Schmuck ist vor Beginn des Angebots abzulegen.
- 4.6 Jeder Teilnehmer ist zum sachgemäßen Umgang mit den vom Betreiber zur Verfügung gestellten Geräten und Räumlichkeiten verpflichtet. Die Räumlichkeiten sind nach Beendigung des jeweiligen Angebots im ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen und die vom Teilnehmer verwendeten Geräte sind entsprechend aufzuräumen.
- 4.7 Eine Teilnahme am Angebot des Betreibers unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist strengstens untersagt.
- 4.8 Der Betreiber behält sich vor, Teilnehmer die gegen vorstehende Verpflichtungen verstoßen von der Teilnahme auszuschließen.
- 4.9 Der Teilnehmer willigt ein, eigenverantwortlich an dem jeweiligen Angebot des Betreibers teilzunehmen.
- 4.10 Der Teilnehmer ist verpflichtet auf den Gebrauch eine Kaugummis oder Bonbons währende des Kurses zu verzichten.
- 4.11 Die Teilnehmer sind verpflichtet das gewählte Kursangebot (Level) Ihrer entsprechenden Fitness zu wählen, die Hinweise des Kursprogramms „geeignet für Anfänger“ ist eine Empfehlung des Studios.
§ 5 Trainerausbildung
- 5.1 Der Betreiber bietet zudem ein Ausbildungsprogramm (nachfolgend „Trainerausbildung“) an. Die Teilnahme an diesem Programms dient der Ausbildung zum Pilates-Trainer. Der erfolgreiche Abschluss der Trainerausbildung hängt insbesondere von der Leistung des Teilnehmers ab und wird daher vom Betreiber nicht garantiert. Für die Trainerausbildung gelten die Regelungen dieser AGB entsprechend, soweit nachfolgend Nichts gegenteiliges bestimmt ist.
- 5.2 Die Gebühr für die Trainerausbildung ist mindestens 4 Wochen vor Beginn der Ausbildung an den Betreiber zu entrichten. Die Anzahlung wie in den Anmeldeunterlagen ausgewiesen ist bei Anmeldung zu leisten.
- 5.3 Das für die Trainerausbildung benötigte Ausbildungsmaterial ist nicht in der Gebühr für die Trainerausbildung enthalten. Bei Bedarf kann der Teilnehmer das Ausbildungsmaterial beim Betreiber käuflich erwerben.
- 5.4 Die Gebühr für die Teilnahme an der Trainerausbildung wird dem Teilnehmer erstattet, soweit dieser mindestens 6 Wochen vor Beginn der jeweiligen Ausbildung seine Teilnahme in Textform beim Betreiber absagt. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtzeitigkeit der Mitteilung des Teilnehmers ist der Zugang der Mitteilung beim Betreiber. Bei nicht rechtzeitiger Absage der Teilnahme ist eine Erstattung der Gebühr ausgeschlossen. Sollte der Teilnehmer die Gebühr noch nicht entrichtet haben, so wird ihm bei verspäteter Absage die Gebühr in Rechnung gestellt.
- 5.5 Eine Rückerstattung der Gebühr ist beim Abbruch der Trainerausbildung ausgeschlossen.
- 5.6 Die Trainerausbildung findet nur statt, soweit sich mindestens drei (3) Personen zu der jeweiligen Trainerausbildung angemeldet haben.
- 5.7 Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, ist der Betreiber berechtigt die jeweilige Trainerausbildung abzusagen. In diesem Falle werden die bereits von dem Teilnehmer entrichteten Gebühren zurückerstattet. Der Betreiber kann in Außnahmefällen entscheiden die Ausbildung auch dann statt finden zu lassen, wenn die mindest Anzahl unterschritten wird.
- 5.8 Alle Unterlagen von Peak Pilates ® oder zusätzliche Unterlagen von der Pilates Akademie dürfen nicht verfielfälltigt werden, Unterlagen der Pilates Akademie unterliegen dem Copy Right der Pilates Akademie und die von Peak Pilates ® Peak Pilates.
- 5.9 In der Gebühr für die Teilnahme ist eine Mittagsverpflegung und Getränke enthalten. Auf Essensunverträglichekeiten wird so weit möglich entsprechend reagiert, jedoch hat der Teilnehmer eigenverantwortlich darauf zu achten / zu prüfen ob der Teilnehmer das Essen zu sich nehmen kann.
§ 6 Nachholstunden/Absage der Teilnahme/ Erstattung der Kurs- und Unterrichtsgebühr
- 6.1 Ein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung eines nicht wahrgenommenen Kurses besteht nicht. Als nicht wahrgenommen gilt auch der Kurs von dessen Teilnahme der Kursteilnehmer infolge eines Verstoßes gegen die Pflichten nach § 4 Ziffer 4.3 bis 4.6 ausgeschlossen wurde.
- 6.2 Weist der Kursteilnehmer nach, dass er aus medizinischen Gründen für längere Zeit nicht an Kursen teilnehmen kann, erstattet der Betreiber dem Kursteilnehmer die Kursgebühr anteilig, dh dem Teilnehmer werden Kursgebühren für die noch nicht wahrgenommenen Kurseinheiten erstattet.
- 6.3 Der Betreiber ist bei Krankheit des Kursleiters um schnellen Ersatz bemüht. Sollte kein Ersatz rechtzeitig gefunden werden können, wird der Kursteilnehmer über den Kursausfall rechtzeitig informiert. Die jeweilige Kursgebühr wird dem Kursteilnehmer in diesem Falle erstattet.
- 6.4 Das Unterrichtsangebot des Betreibers kann bei einer zu gringen Anmeldemenge (Teilnehmerzahl 3 Mattenunterricht, 2 Teilnehmer Geräte Gruppe und Reformer) bis 13 Uhr des Abendkurses abgesagt werden (Vormittagskurse 20 Uhr Abends). Hierbei wird dem Teilnehmer die Gebühr erstattet. Die Mitteilung wird über das Buchungssystem Eversports via Email an den Teilnehmer gesendet.
- 6.5 Sind bis 12 Uhr für die Abendkurse bzw. 18 Uhr der Abendkurse keine Teilnehmer angemeldet, kann der Betreiber den Kurs absagen. Daher ist immer das gültig was im Buchungssystem steht.
§ 7 Zahlungsbedingungen
- 7.1 Alle Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der zu den jeweiligen Angeboten des Betreibers gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- 7.2 Die Entrichtung der Gebühr hat vor Beginn jeweiligen Angebots zu erfolgen. Die Zahlung ist entweder in bar beim Betreiber oder per Banküberweisung zu leisten. Bei Zahlung per Überweisung gilt die Gebühr erst bei Zahlungseingang auf dem Konto des Betreibers als entrichtet.
- 7.3 Die Eintrichtung über das Buchungssystem „sofort Überweisung“, „Paybal“, … hat vor Beginn des jeweiligen Angebotes zu erfolgen.
- 7.4 Urabn Sports Kunden verpflichten sich über das Urban Sports Konto zu bezahlen, die Anmeldung erfoglt über das eversports Buchungssystem.
§ 8 Haftung
- 8.1 Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.
- 8.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Betreiber nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser leicht fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- 8.3 Die Einschränkungen der Ziffer 7.1, 7.2 und 7.3 gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Betreibers, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.
- 8.4 Eine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit einer Erkrankung, Verletzung, körperlichen Einschränkungen oder Schwangerschaften entstehen, ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer den Betreiber hierüber vorab nicht informiert hat.
- 8.5 Den Kunden des Betreibers ist bekannt, dass der Betreiber in seinen Geschäftsräumlichkeiten über keine abschließbaren Spinde oder Fächer verfügt. Die Mitnahme von Wertgegenständen in die Räumlichkeiten des Betreibers erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Jegliche Haftung des Betreibers für Garderobe und Wertsachen ist ausgeschlossen.
§ 9 Änderungen der Vertragsbestimmungen
- 9.1 Der Betreiber ist berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
- 9.2 Im Falle der Änderung oder Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden diese dem Kunden schriftlich oder per Email mindestens vier (4) Wochen vor deren Inkrafttreten unter Hinweis, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden, mitgeteilt. Der Kunde kann einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier (4) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widersprechen.
- 9.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hängen im Studio aus.
§ 10 Schlussbestimmungen
- 10.1 Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- 10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit gemäß diesen AGB geschlossenen Verträgen ist der Sitz des Betreibers, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Der Betreiber ist berechtigt auch an anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsständen zu klagen. Im Übrigen richtet sich die Zuständigkeit der Gerichte nach den gesetzlichen Bestimmungen.